| Erwachsene | Ausübende Mitglieder, die nicht unter einer der unten genannten Gruppen geführt werden. (gem. Satzung §4 Abs. 1, Satz 1) Der Jahresbeitrag beträgt 180 €, der Status ist „aktiv“. |
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| Jugendliche | Jugendliche sind ausübende Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. (gem. Satzung §4 Abs. 1, Satz 2) Befindet sich das Mitglied in Ausbildung ohne eigenes Einkommen, so wird der Status bis max. zur Vollendung des 27. Lebensjahres verlängert. (gem. Satzung §4 Abs. 2) Der Jahresbeitrag beträgt 90 €, der Status ist „aktiv“. |
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| Kinder | Kinder gelten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres als Kinder. (gem. Satzung §4 Abs. 1, Satz 3) Kinder sind grundsätzlich beitragsfrei und haben den Status „passiv“. |
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| Unterstützende | Mitglieder sind mind. 18 Jahre alt und nehmen am Ruderbetrieb nicht teil. (gem. Satzung §4 Abs. 1, Satz 4) Der Jahresbeitrag beträgt 70 €, der Status ist „passiv“. |
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| Auswärtige | Ehemalige „Ausübende“ oder „Unterstützende“ die nach auswärts ziehen und gelegentlich zu Besuch kommen. Sie haben kein Stimmrecht. Der Jahresbeitrag beträgt 50 €, der Status ist „passiv“. |
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| Ehe-/Lebenspartner | Ist in einer Lebensgemeinschaft bereits ein Vereinsmitglied, so kann der Partner als „Ehe-/Lebenspartner“ geführt werden, er nimmt am Ruderbetrieb nicht teil. (gem. Satzung §4 Abs. 1, Satz 6) Der Jahresbeitrag beträgt 50 €, der Status ist „passiv“. |
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| Familien | Als Familien werden Ehepartner und alle Kinder/Jugendliche aus einem Haushalt geführt.
Zudem fallen Ehe-/Lebenspartner (ohne Kinder) dann in diese Kategorie, wenn beide den Status „aktiv“ haben wollen. Es ist zugleich der Höchstbeitrag. Der Jahresbeitrag beträgt 250 €, der Status aller ist „aktiv“. |
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| | Rudern dürfen somit: Erwachsene (Aktive), Jugendliche, und „Familien“ N Nicht stimmberechtigt sind: Auswärtige und alle Mitglieder, die 16 Jahre und jünger sind. |
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 | Hier unser Mitgliedsantrag zum Download! |